Ja und, wie funktioniert der Klimaentscheid?

Ja und wie läuft das ab?

Wie funktioniert das Bürgerbegehren und was ist dann der Bürgerentscheid?

Das Bürgerbegehren ist eine Unterschriftensammlung. Die Bürger beantragen dabei die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der Abstimmungsfrage.

Damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist, muss es von mindestens 6% der wahlberechtigten Gemeindebürger unterschrieben werden. Es gibt keine zeitliche Beschränkung für das Sammeln der notwendigen Unterschriften.

Nach dem Einreichen des Bürgerbegehrens mit den gesammelten Unterschriften, wird binnen eines Monats von der Gemeinde über die formale Zulässigkeit des Begehrens entschieden. Dabei geht es darum, ob die Fragestellung prinzipiell erlaubt ist, ob genügend zulässige Unterschriften gesammelt wurden und ob alle sonstigen Formalien eingehalten wurden.

Ist das Bürgerbegehren zulässig, kann der Stadtrat das Begehren direkt annehmen. Andernfalls muss der Bürgerentscheid über die Abstimmungsfrage spätestens binnen 3 Monaten durchgeführt werden. An dieser Abstimmung müssen mindestens 15% der Stimmberechtigten teilnehmen. Der Bürgerentscheid wird durch die Mehrheit der Stimmen entschieden.

Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, gilt er wie ein Stadtratsbeschluss und ist für ein Jahr gültig.

Ja aber was ist ein Klimaentscheid?

Der Begriff Klimaentscheid ist von GermanZero geprägt worden. Es ist ein Bürgerbegehren mit evtl. folgendem Bürgerentscheid zur Klimaneutralität einer Stadt oder Kommune.

Ja und wer darf wählen?

Wer darf bei dem  Bürgerbegehren unterschreiben, bzw. wer darf bei dem Bürgerentscheid abstimmen?

Jeder in Landshut Wahlberechtigte darf bei dem Bürgerbegehren unterschreiben, also deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger mit dem Hauptwohnsitz in Landshut ab 18 Jahre. Die gleiche Regel gilt für die Abstimmung beim Bürgerentscheid.

Ja aber wie viele Unterschriften sind das?

Wir brauchen mindesten 3.321 Unterschriften. Diese Zahl entspricht sechs Prozent aller Bürger.innen, die bei den die Landshuter Kommunalwahlen stimmberechtig sind (Voraussetzung: gemeldet in der Stadt Landshut, ab 18 Jahre, EU-Bürger.in).

Sicherheitshalber sammeln wir aber mehr Unterschriften, da erfahrungsgemäß einige ungültig sind. Und je mehr Unterschriften wir haben, desto klarer zeigen wir dem Stadtrat, dass es den Landshuter Bürger.innen mit dem Thema ernst ist.

Ja und kann ich online unterschreiben

Gibt es keine Möglichkeit das Bürgerbegehren online zu unterschreiben? Bis es zur physischen bzw. persönlichen Unterschrift kommt gibt es halt doch ein paar Barrieren …

Leider ist eine Online-Unterschrift bei Bürgerbegehren rechtlich nicht möglich.

Quellen

Freistaat Bayern: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der Gemeinde; Durchführung | abgerufen am 23.12.2020

Stadt Landshut: Allg. Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden | abgerufen am 23.12.2020

Stadt Landshut: Bürgerbegehren und Ratsbegehren | abgerufen am 23.12.2020