Ja aber, die Politik stimmt da doch niemals zu
Ja aber, was ist mit der Zustimmung von Stadtrat und OB?
Müssen OB und Stadtrat zustimmen, dass das Bürgerbegehren und danach der Bürgerentscheid durchgeführt werden kann?
Das Bürgerbegehren und der darauffolgende Bürgerentscheid sind direktdemokratische Verfahren, die keine Zustimmung von OB und Stadtrat benötigen. Das Bürgerbegehren wird nach dem Einreichen von der Stadtverwaltung lediglich auf die rechtliche Zulässigkeit geprüft. Dass unsere Fragestellung formaljuristisch gültig ist, haben wir im Vorfeld von juristisch versierten Expert.innen prüfen lassen.
Wenn das Bürgerbegehren für zulässig erklärt wird, findet auf jeden Fall ein Bürgerentscheid (die Abstimmung) statt – es sei denn der Stadtrat beschließt direkt die Annahme des Bürgerbegehrens.
Ja und, was ist mit der Umsetzung?
Erreicht der Bürgerentscheid die geforderte Mehrheit, müssen OB und Stadtrat die Forderung dann umsetzen?
Wenn beim Bürgerentscheid eine Mehrheit der Stimmen – bei einer Beteiligung von mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger.innen Landshuts – die Frage mit „ja“ beantworten, erhält der Bürgerentscheid für einen Jahr die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses.
Ganz konkret: Dann ist beschlossen, dass die Stadt Landshut unverzüglich ein Planungsbüro beauftragt, das binnen einen Jahres einen Klimaaktionsplan erstellt, dessen Umsetzung Landshut innerhalb von 10 Jahren klimaneutral machen würde!
Es besteht übrigens auch die Möglichkeit – und wir würden es natürlich sehr begrüßen – dass der OB und der Stadtrat unsere Forderung schon vor einem Bürgerentscheid zustimmen. Dann würde es gar nicht mehr zum Bürgerentscheid kommen. Es ist in Landshut allerdings eher unwahrscheinlich.
Ja aber, die Stadt macht da eh nicht mit
Ein Bürgerentscheid hat im Gegensatz zu Demos, Bürgereingaben, Bürgeranträgen etc. einen unschlagbaren Vorteil: Wenn er eine Mehrheit erhält, dann muss die Stadt mitziehen und die im Entscheid formulierte Forderung umsetzen. Denn ein angenommener Bürgerentscheid hat dieselbe Wirkung wie ein Stadtratsbeschluss.
Klar ist aber, dass wir als Bürger.innen dran bleiben und genau beobachten müssen, wie es danach weitergeht. Denn wie konsequent und in welcher Qualität der Beschluss und – noch viel wichtiger – der erstellte Klimaaktionsplan in Folge umgesetzt werden, liegt natürlich in den Händen der Kommune und vor allem der Verwaltung. Wir müssen die Maßnahmen begleiten, darüber berichten, sie kommentieren und genau hinschauen, ob Stadt und Stadtrat im Sinne der Bürger handeln. Deshalb ist unsere Arbeit nach dem Entscheid noch lange nicht zu Ende. Aber es ist ein Anfang!