Bürgerbegehren im Landkreis

Den Klimaentscheid der Stadt Landshut dürfen nur Wahlberechtigte der Stadt Landshut unterschreiben. Was aber ist mit dem Landkreis Landshut?

Was die Stadt Landshut kann, das kann der Landkreis schon lange.

Und so fordern auch die Bürger*innen der Landkreis-Gemeinden deutlich mehr für den Klimaschutz zu tun und in absehbarer Zeit klima-neutral zu werden!

Von Adlkofen über Kumhausen bis Wurmsham starten wir Bürgerbegehren.

Wir sammeln Unterschriften.

Wir zeigen, dass wir die Veränderungen wünschen und brauchen!

Für uns und unsere Kinder und Enkelkinder. Für jetzt und für die Zukunft. Für unsere Gemeinde, Deutschland und die Welt.

Etwas genauer:

  • Wir starten ein Bürgerbegehren, das sich an den Landkreis richtet.
  • Wir starten außerdem in jeder Landkreis-Gemeinde ein eigenes Bürgerbegehren, das sich an die Gemeinde richtet.

Die Forderung in diesen Bürgerbegehren ist immer:

  • Erstellen Sie eine Klima-Aktionsplan – dafür ist ein Jahr vorgesehen.
  • Dieser Klima-Aktionsplan soll so ausgelegt sein, dass die Umsetzung dazu führt, in 10 Jahren klima-neutral zu werden.

Gemeinden

In der Liste unten können Sie auf den Gemeinde-Namen klicken. Dann finden Sie Ansprechpartner und die verschiedenen Materialien (Unterschriften-Listen, Plakate).
Wir suchen noch Unterstützung vor Ort:
  • Wir brauchen bis zu 6 Ansprechpartner*innen in den Gemeinden, die das Bürgerbegehren vertreten (d. h. mit ihrem Namen auf der Gemeinde-Unterschriftenliste stehen).
  • Wir brauchen Menschen, die Werbung für das Gemeinde- und das Landkreis-Begehren vor Ort machen.
  • Wir brauchen Menschen, die Unterschriften sammeln.
Sind Sie dabei? Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder schon wissen, dass Sie mitmachen möchten: info@klimaplan-landshut.de.
Gemeinde Vertreter*in

Vertreter*innen gesucht

Anmerkung
Adlkofen
Aham
Altdorf Gemeinde Bürgerbegehren gestartet
Altfraunhofen
Baierbach
Bayerbach bei Ergoldsbach
Bodenkirchen
Bruckberg
Buch am Erlbach Im Gespräch mit Gemeinderat: Bürgerbegehren oder Bürgerklimarat
Eching
Ergolding Gemeindebeschluss 06.05.2021: Der […] Energienutzungsplan soll einen konkreten Maßnahmenplan enthalten, dessen Umsetzung zur Klimaneutralität des Marktes Ergolding bis 2035 führt.
Ergoldsbach
Essenbach Gemeinde Bürgerbegehren gestartet
Furth
Geisenhausen
Gerzen
Hohenthann
Kröning
Kumhausen
Neufahrn
Neufraunhofen
Niederaichbach
Obersüßbach
Pfeffenhausen
Postau
Rottenburg an der Laaber
Schalkham
Tiefenbach
Velden
Vilsbiburg
Vilsheim
Weihmichl
Weng
Wörth an der Isar
Wurmsham

Fragen

Muss es unbedingt ein Bürgerbegehren sein?

Nein. Es geht bei diesem Vorhaben nicht darum, unbedingt ein Bürgerbegehren durchzuführen.

Das große Ziel ist das Erreichen von Klimaneutralität bis zum Anfang der 2030er Jahre.

Versuchen Sie, Ihre*n Bürgermeister*in, Ihren Gemeinderat und Ihre Gemeindeverwaltung ohne ein Bürgerbegehren davon überzeugen, einen entsprechenden Plan erstellen zu lassen. Wenn sich alle Beteiligten auf konstruktive, offene Gespräche einlassen, kann das Ziel Klimaneutralität in einer gemeinsamen Anstrengung auch schneller erreicht werden!

Können Nachbargemeinden einen gemeinsamen Plan erstellen?

Ja!

Es ist eine gute Idee, wenn Nachbargemeinden gemeinsam ein Planungsbüro beauftragen, um einen gut abgestimmten Plan für diese Gemeinden erstellen zu lassen!

In den Bürgerbegehren kann man dies allerdings nicht fordern. Dort sind rechtlich nur Forderungen möglich, die die Gemeinde bzw. der Landkreis allein, d.h. unabhängig von anderen Gemeinden, entscheiden kann.

Was soll das mit dem Wirkungskreis?

Wir dürfen vom Landkreis und den einzelnen Gemeinden nur das „begehren“, was diese auch umsetzen und verantworten können. Wenn wir anderes fordern würden, wäre das Bürgerbegehren zu recht unzulässig.

Und so steht bspw. in der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern in Artikel 18a folgendes:

(1) Die Gemeindebürger können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).

Genauso ist es in der Landkreisordnung im entsprechenden Artikel 12a formuliert.

Wir haben uns also für die bürokratische Formulierung entschieden, um möglichst sicher zu sein, dass das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist.

Mehr Informationen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-12a

Warum läuft die Landkreis-Liste "pro Gemeinde"?

Für das Bürgerbegehren an den Landkreis dürfen auf den einzelnen Unterschriften-Listen die Gemeinden nicht gemischt werden. D.h. auf einer Liste dürfen bspw. nur Menschen aus Ergolding unterschreiben. Auf der nächsten Liste nur Menschen aus Kröning usw.

Der Hintergrund dafür ist folgendes: Die Listen werden an die Gemeinden weitergegeben. In den Gemeinden wird dann geprüft, ob die Menschen zur Gemeinde gehören und unterschreiben dürfen. Wenn auf einer Liste jemand aus einer anderen Gemeinde steht, dann wird diese Unterschrift als ungültig angesehen. Die Listen werden nicht zu der anderen Gemeinde weitergegeben.

Das heißt: Wenn Gemeinden gemischt werden, verlieren wir Unterschriften.

Warum zwei Unterschriften in den Landkreis-Gemeinden?

Bei Landkreis-Gemeinden ist die Verantwortung zwischen Landkreis und der jeweiligen Kommune aufgeteilt. Deswegen unterschreiben Landkreis-Bürger zwei Begehren – eines an den Landkreis, eines an die eigene Kommune.

In der Stadt Landshut hingegen liegt die Gesamt-Verantwortung bei der Stadt.

Wieviele Unterschriften brauchen wir im Landkreis?

Für das Bürgerbegehren an den Landkreis müssen 5 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Das läuft auf 6.500 bis 7.000 Unterschriften hinaus (Wahlberechtigte siehe https://de.m.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Landshut).

Bei den Bürgerbegehren in den Gemeinden müssen 10 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben.

Gilt der Klimastadtplan für Landkreis und Gemeinden?

Die im Landshuter Klima-Stadtplan geschilderten Maßnahmen und Ansätze können auch dem Landkreis und den Gemeinden als Ideengeber dienen und sinnvoll eingesetzt werden.

Die Landwirtschaft ist im Klima-Stadtplan nicht abgedeckt. Ansätze für die Landwirtschaft finden sich bspw. im Klima-Plan von GermanZero und im Handbuch Klima-Schutz.

Für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner*innen besteht die Möglichkeit, einen Klima-Stadtplan zu erstellen, evtl. auch für den gesamten Landkreis. GermanZero arbeitet daran, dass man die Zahlen selbst im Internet berechnen kann – das wird aber noch etwas dauern.

Die konkreten Zahlen im Landshuter Klimastadt-Plan passen weder für den Landkreis noch für die Gemeinden. Die Größenordnung der Einsparmöglichkeiten, Kosten und geschaffenen Arbeitsplätze geben aber eine gute Orientierung. Dabei muss bei Kosten und Arbeitsplätzen auf die Anzahl der Bürger*innen je Gemeinde umgerechnet werden. Diese Werte verteilen sich dann wiederum auf Landkreis und Gemeinde.

Mehr Informationen:
GermanZero: Landwirtschaft und Klima-Plan
Mehr Demokratie e.V. und BürgerBegehren Klimaschutz e.V.: Handbuch Klima-Schutz