Essenbach – Klimaneutral in 10 Jahren!

In Landkreis-Gemeinden können Bürgerbegehren an die Gemeinde selbst und an den Landkreis gerichtet werden.

Deswegen gibt es hier zwei Bürgerbegehren, die einmal vom Landkreis und einmal von der Gemeinde die Erstellung eines Klimaaktionsplans fordern, der zeigt, wie Klimaneutralität im jeweils verantworteten Bereich erreicht werden kann.

Bitte beachten Sie bei dem Bürgerbegehren an den Landkreis, dass auf jeder Liste nur Einwohner*innen derselben Gemeinde unterschreiben. Andernfalls sind die Stimmen ungültig.

Wir suchen noch Unterstützung:
  • Wir brauchen Menschen, die in Essenbach Werbung für das Gemeinde- und das Landkreis-Begehren machen.
  • Wir brauchen Menschen, die in Essenbach Unterschriften sammeln.

Bürgerbegehren Gemeinde

Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Essenbach unverzüglich ein Planungsbüro beauftragt, das binnen eines Jahres einen Klima-Aktionsplan erstellt, dessen Umsetzung Essenbach innerhalb von 10 Jahren klima-neutral machen würde, soweit dies die Angelegenheiten des Wirkungskreises der Marktgemeinde Essenbach betrifft?

Hier finden Sie die Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren an Essenbach: Unterschriftenliste

Vertreter: Siegfried Gürtler, Maria Sollinger, Wolfgang Hiemer

Kontakt: info@klimaplan-landshut.de

Die heutige Gesellschaft steht in der Verantwortung, künftigen Generationen eine nachhaltige Lebensgrundlage zu hinterlassen. Die menschgemachte Erderwärmung bedroht diese und Deutschland hat sich daher im Jahr 2015 in Paris dem 1,5-Grad-Ziel und der Reduktion der Treibhausgas-Emissionen verpflichtet.

Auch Essenbach muss seinen Beitrag leisten und daher binnen der nächsten 10 Jahre klima-neutral werden. Gleichzeitig wird Essenbach z.B. mit erneuerbaren Energien, zukunftsfähigem Bauen, fossilfreier Mobilität und nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft noch lebenswerter und attraktiver.

Das Energie- und Klimaschutzkonzept der Marktgemeinde Essenbach vom Juli 2016 und die seitdem angegangenen Maßnahmen reichen unserer Meinung nach nicht aus, um in den kommenden 10 Jahren klima-neutral zu werden. Deswegen soll ein detaillierter Klima-Aktionsplan durch ein Planungsbüro erstellt werden.

Im Klima-Aktionsplan muss neben einem aktuellen Szenario ohne klimapolitische Maßnahmen (Trend-Szenario) auch ein Klima-Neutralitätsszenario mit den erforderlichen Maßnahmen enthalten sein, deren Umsetzung Essenbach innerhalb von 10 Jahren zur Klimaneutralität führen würde, soweit es die Angelegenheiten des Wirkungskreises der Marktgemeinde Essenbach betrifft. Dies sind z. B. kommunale Gebäude oder Anreize für Hauseigentümer zur Gebäudesanierung.

Der Klima-Aktionsplan muss im Klima-Neutralitäts-Szenario eindeutig die jährlichen Kosten und den Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen in den Sektoren Private Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD), Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und CO2-Entzug abschätzen. Für jedes Jahr ab dem Referenzjahr 2018 sind der Endenergiebedarf und die Treibhausgas-Emissionen in diesen Sektoren aufzustellen bzw. so zu projizieren, dass binnen 10 Jahren in Essenbach netto null Treibhausgase emittiert werden, soweit es die Angelegenheiten des Wirkungskreises der Marktgemeinde Essenbach betrifft. In einer „Quellen-Senken-Bilanz“ ist die Entwicklung der Emissionen unter Einbeziehung der regionalen „Treibhausgas-Senken“ (Wälder, Humus, etc.) darzustellen.

Für einen qualifizierten Klima-Aktionsplan muss das beauftragte Planungsbüro bereits kommunale oder regionale Klimaschutz-Konzepte in Hinblick auf Klima-Neutralität, Erneuerbare-Energien-Potentialanalysen und nach BISKO-Standard (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) erstellt haben. Die Kosten für die Erstellung des kommunalen Klima-Aktionsplans sollten 3 € pro Einwohner nicht überschreiten.

Bürgerbegehren Landkreis

Sind Sie dafür, dass der Landkreis Landshut unverzüglich ein Planungsbüro beauftragt, das innerhalb eines Jahres einen Klima-Aktionsplan erstellt, dessen Umsetzung den Landkreis Landshut innerhalb von 10 Jahren klima-neutral machen würde, soweit dies die Angelegenheiten des Wirkungskreises des Landkreis Landshut betrifft?

Hier finden Sie die Unterschriftenliste für das Bürgerbegehren an den Landkreis. Diese Liste ist für Essenbach vorbereitet: Unterschriftenliste

Kontakt: info@klimaplan-landshut.de

Wir, die heutige Gesellschaft, tragen die Verantwortung, künftigen Generationen eine nachhaltige Lebensgrundlage zu hinterlassen. Die menschengemachte Erderwärmung bedroht diese Basis; Deutschland hat sich deshalb im Jahr 2015 auf der Pariser Klima-Konferenz dem 1,5-Grad-Ziel und zur massiven Senkung seiner Treibhausgas-Emissionen verpflichtet.

Auch der Landkreis Landshut muss dazu seinen Beitrag leisten: also innerhalb der nächsten 10 Jahre klima-neutral werden. In diesem Prozess wird der Landkreis Landshut z. B. durch erneuerbare Energien, zukunftsfähiges Bauen, Mobilität ohne fossile Treibstoffe, mit nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft sowie
ausgedehnten Grünzonen noch lebenswerter und attraktiver werden.

Der Landshuter Kreistag hat am 15.10.2012 ein Energie-Leitbild beschlossen, das die strategische Ausrichtung des Landkreises im Bereich Energie vorgibt. Unserer Meinung nach genügen jedoch die seitdem tatsächlich angegangenen Maßnahmen nicht, um in den kommenden 10 Jahren klima-neutral zu werden. Deswegen soll ein detaillierter Klima-Aktionsplan durch ein Planungsbüro erstellt werden.

Im Klima-Aktionsplan muss neben einem aktuellen Szenario ohne klimapolitische Maßnahmen (Trend-Szenario) auch ein Klima-Neutralitätsszenario mit den erforderlichen Maßnahmen enthalten sein, deren Umsetzung den Landkreis Landshut innerhalb von 10 Jahren zur Klima-Neutralität führen würde, soweit
es die Angelegenheiten des Wirkungskreises des Landkreises Landshut betrifft. Dies sind z. B. die Krankenhäuser, die von Lakumed betrieben werden, oder der regionale Verkehr.

Der Klima-Aktionsplan muss im Klima-Neutralitätsszenario eindeutig die jährlichen Kosten und den Personalbedarf für die Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in den Sektoren private Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD), Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und CO2-Entzug
abschätzen. Für jedes Jahr ab dem Referenzjahr 2018 sind der Endenergiebedarf und die Treibhausgas-Emissionen in diesen Sektoren aufzustellen bzw. so zu projizieren, dass nach 10 Jahren im Landkreis Landshut netto null Treibhausgase emittiert werden, soweit dies die Angelegenheiten des Wirkungskreises des Landkreises Landshut betrifft. In einer „Quellen-Senken-Bilanz“ ist die Entwicklung der Emissionen unter Einbeziehung der regionalen „Treibhausgas-Senken“ (vor allem Wälder und Humus) darzustellen.

Für einen qualifizierten Klima-Aktionsplan muss das beauftragte Planungsbüro vorher bereits kommunale oder regionale Klimaschutz-Konzepte in Hinblick auf Klima-Neutralität, Erneuerbare-Energien-Potenzialanalysen und nach BISKO-Standard (Bilanzierungs-Systematik Kommunal) erstellt haben. Die Kosten für
die Erstellung des Klima-Aktionsplans sollten 200.000 € nicht überschreiten.

Fragen

Muss es unbedingt ein Bürgerbegehren sein?

Nein. Es geht bei diesem Vorhaben nicht darum, unbedingt ein Bürgerbegehren durchzuführen.

Das große Ziel ist das Erreichen von Klimaneutralität bis zum Anfang der 2030er Jahre.

Versuchen Sie, Ihre*n Bürgermeister*in, Ihren Gemeinderat und Ihre Gemeindeverwaltung ohne ein Bürgerbegehren davon überzeugen, einen entsprechenden Plan erstellen zu lassen. Wenn sich alle Beteiligten auf konstruktive, offene Gespräche einlassen, kann das Ziel Klimaneutralität in einer gemeinsamen Anstrengung auch schneller erreicht werden!

Können Nachbargemeinden einen gemeinsamen Plan erstellen?

Ja!

Es ist eine gute Idee, wenn Nachbargemeinden gemeinsam ein Planungsbüro beauftragen, um einen gut abgestimmten Plan für diese Gemeinden erstellen zu lassen!

In den Bürgerbegehren kann man dies allerdings nicht fordern. Dort sind rechtlich nur Forderungen möglich, die die Gemeinde bzw. der Landkreis allein, d.h. unabhängig von anderen Gemeinden, entscheiden kann.

Was soll das mit dem Wirkungskreis?

Wir dürfen vom Landkreis und den einzelnen Gemeinden nur das „begehren“, was diese auch umsetzen und verantworten können. Wenn wir anderes fordern würden, wäre das Bürgerbegehren zu recht unzulässig.

Und so steht bspw. in der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern in Artikel 18a folgendes:

(1) Die Gemeindebürger können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).

Genauso ist es in der Landkreisordnung im entsprechenden Artikel 12a formuliert.

Wir haben uns also für die bürokratische Formulierung entschieden, um möglichst sicher zu sein, dass das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist.

Mehr Informationen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-12a

Warum läuft die Landkreis-Liste "pro Gemeinde"?

Für das Bürgerbegehren an den Landkreis dürfen auf den einzelnen Unterschriften-Listen die Gemeinden nicht gemischt werden. D.h. auf einer Liste dürfen bspw. nur Menschen aus Ergolding unterschreiben. Auf der nächsten Liste nur Menschen aus Kröning usw.

Der Hintergrund dafür ist folgendes: Die Listen werden an die Gemeinden weitergegeben. In den Gemeinden wird dann geprüft, ob die Menschen zur Gemeinde gehören und unterschreiben dürfen. Wenn auf einer Liste jemand aus einer anderen Gemeinde steht, dann wird diese Unterschrift als ungültig angesehen. Die Listen werden nicht zu der anderen Gemeinde weitergegeben.

Das heißt: Wenn Gemeinden gemischt werden, verlieren wir Unterschriften.

Warum zwei Unterschriften in den Landkreis-Gemeinden?

Bei Landkreis-Gemeinden ist die Verantwortung zwischen Landkreis und der jeweiligen Kommune aufgeteilt. Deswegen unterschreiben Landkreis-Bürger zwei Begehren – eines an den Landkreis, eines an die eigene Kommune.

In der Stadt Landshut hingegen liegt die Gesamt-Verantwortung bei der Stadt.

Wieviele Unterschriften brauchen wir im Landkreis?

Für das Bürgerbegehren an den Landkreis müssen 5 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Das läuft auf 6.500 bis 7.000 Unterschriften hinaus (Wahlberechtigte siehe https://de.m.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Landshut).

Bei den Bürgerbegehren in den Gemeinden müssen 10 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben.

Gilt der Klimastadtplan für Landkreis und Gemeinden?

Die im Landshuter Klima-Stadtplan geschilderten Maßnahmen und Ansätze können auch dem Landkreis und den Gemeinden als Ideengeber dienen und sinnvoll eingesetzt werden.

Die Landwirtschaft ist im Klima-Stadtplan nicht abgedeckt. Ansätze für die Landwirtschaft finden sich bspw. im Klima-Plan von GermanZero und im Handbuch Klima-Schutz.

Für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner*innen besteht die Möglichkeit, einen Klima-Stadtplan zu erstellen, evtl. auch für den gesamten Landkreis. GermanZero arbeitet daran, dass man die Zahlen selbst im Internet berechnen kann – das wird aber noch etwas dauern.

Die konkreten Zahlen im Landshuter Klimastadt-Plan passen weder für den Landkreis noch für die Gemeinden. Die Größenordnung der Einsparmöglichkeiten, Kosten und geschaffenen Arbeitsplätze geben aber eine gute Orientierung. Dabei muss bei Kosten und Arbeitsplätzen auf die Anzahl der Bürger*innen je Gemeinde umgerechnet werden. Diese Werte verteilen sich dann wiederum auf Landkreis und Gemeinde.

Mehr Informationen:
GermanZero: Landwirtschaft und Klima-Plan
Mehr Demokratie e.V. und BürgerBegehren Klimaschutz e.V.: Handbuch Klima-Schutz